Härtere Strafen für Raser gekippt - diese Regeln gelten jetzt

Der erst vor Kurzem in Kraft getretene Bußgeldkatalog enthält rechtliche Formfehler und wird daher in drei Bundesländern - darunter auch Bayern -  mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.

Doch was ist nun mit denen, die in den letzten Wochen ihren Führerschein verloren haben?

Der ADAC rät allen Fahrern, die aufgrund der verschärften Fahrverbote den Führerschein abgeben sollen, Einspruch einzulegen und auf rechtliche Formfehler hinzuweisen. Wer seinen Führerschein bereits abgeben musste, kann ein Gnadenverfahren beantragen. 

Bundesverkehrsminister Scheuer kündigte an, man arbeite bereits an einer bundeseinheitlichen Lösung.

Ab sofort gelten in Bayern wieder die Bußgeldregeln vor der Änderung im März 2020. Laut ADAC können die folgenden Verstöße daher bis auf weiteres nur ohne Fahrverbote geahndet werden. Das gilt für: 

  • Geschwindigkeitsüberschreitung 21-30 km/h innerorts 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung 26-40 km/h außerorts 
  • Nichtbilden der Rettungsgasse trotz stockenden Verkehrs 
  • Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte 
  • Gefährliches Abbiegen 

Der neue Bußgeldkatalog hatte mit harten Strafen für große Aufregung bei den Autofahrern gesorgt. Mit der Änderung solle die Akzeptanz bei den Bürgern sowie das "Gerechtigkeitsempfinden" wieder hergestellt werden.

ls/03072020