Gesetzlicher Finderlohn: Wie viel Geld steht einem Finder wirklich zu?

Der Vorfall um die verlorene Geldbörse von Nationaltorhüter Manuel Neuer wird heiß diskutiert. Ein Taxifahrer hatte das Portemonnaie von Neuer samt 800 Euro Inhalt gefunden und zurückgegeben. Der Finderlohn fiel in den Augen des Mannes jedoch nicht angemessen aus, denn es gab statt Bargeld ein signiertes Trikot. 

 

Wie ist die gesetzliche Lage zum Thema Finderlohn?

Wie viel Finderlohn steht einem aber eigentlich genau zu? Und: handelt es sich dabei um eine Pflicht oder doch nur um eine freundliche, freiwillige Geste? Gong 96.3 hat bei einem Anwalt nachgehakt und die wichtigsten Fragen geklärt.

 

Wie ist Finderlohn allgemein rechtlich definiert? 

Ein Finder kann von dem Eigentümer einer Fundsache grundsätzlich einen Finderlohn verlangen. Dieser richtet sich nach dem Wert der Fundsache. 

  • Bis 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent

  • Für alles, was über den Wert von 500 Euro hinausgeht, beträgt der Finderlohn dann drei Prozent

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage zunächst verheimlicht.

 

Was fließt alles in die Berechnung des Finderlohns mit ein?  

Der vollständige Sachwert des gefundenen Gegenstandes ist ausschlaggebend. Wenn eine gefundene Tasche zum Beispiel schon ohne Inhalt 2000 Euro wert ist, dann kann auch hier ein entsprechender Ausgleich verlangt werden. 

 

Wie verhält man sich richtig, wenn man zum Beispiel eine Geldbörse findet?

Am besten direkt beim Fundbüro oder Polizei abgeben. 

 

Kann man Finderlohn einklagen? 

Da es entsprechende Gesetzestexte gibt, wäre es theoretisch möglich. In der Praxis sind allerdings kaum Klagen dieser Art bekannt.

 

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21.07.2022